Registrieren Sie Ihre Veröffentlichung bei der VG Wort

Verwertungsgesellschaft Wort

Informationen über die VG Wort und den Ausschüttungsbetrag für Autorinnen und Autoren

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) wurde 1958 auf Betreiben des damaligen Verbandes deutscher Schriftsteller gegründet und verwaltet die Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten (Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht etc.) an Sprachwerken, auch von Funk und Fernsehen, in Deutschland; Berechtigte sind Autoren, Übersetzer und Verleger von schöngeistigen und dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen Texten, die der Urheber der VG Wort per Meldeformular oder per Onlineverfahren angemeldet hat. Die Verwertungsgesellschaft ist ein Wirtschaftsverein, dem die Rechtsfähigkeit staatlich verliehen worden ist (§ 22 BGB, § 1 Abs. 4 UrhWG). Unabhängig von den Angebotsmodellen können Sie Ihre Arbeit bei der Verwertungsgesellschaft Wort anmelden, die an wissenschaftliche Autoren einmalig eine Bibliotheks- und Kopiertantieme ausschüttet. Die VG Wort (www.vgwort.de) ist eine öffentlich-rechtliche Einrichtung, die ähnlich arbeitet wie die GEMA im Bereich der Tonträger. Sie erhält gesetzliche Vergütungen von allen, die in öffentlichen oder privaten Räumen Kopiergeräte aufstellen (wie z.B. Bibliotheken) oder z.B. einen Drucker verkaufen. Da Bücher – vor allem wissenschaftliche – häufig kopiert werden, zahlt Ihnen die VG Wort für diese Art der Zweitverwertung eine einmalige Tantieme, die im Frühsommer des Folgejahres der Veröffentlichung direkt an den Autor ausgeschüttet wird.

Die Höhe der Tantieme für Autoren ist abhängig von den Einnahmen der VG Wort und der Anzahl der berechtigten Autoren. Das Gebührenaufkommen wird im jeweiligen Folgejahr nach einem komplexen Verteilungsschlüssel an Autoren und Verlage ausgeschüttet. Der Ausschüttungsbetrag beispielsweise an Autoren ist abhängig vom jeweiligen Seitenvolumen. Die seit kurzem existierende neue Rechtslage der VG Wort hat sich stark auf die Höhe der Ausschüttungen ausgewirkt. Der Ausschüttungsbetrag in 2012 für ein in 2011 erschienenes Werk betrug 800 €.
Der zukünftige Betrag kann höher oder niedriger als zuletzt ausfallen; in den letzten Jahren ist die Ausschüttungssumme jeweils gestiegen.

Voraussetzungen für das VG Wort-Honorar

Voraussetzungen für den Anspruch auf Tantiemen der VG Wort sind einerseits, dass eine ausreichende Verbreitung der Publikation in wissenschaftlichen Bibliotheken vorgenommen wird (das Buch muss in zwei Verbundsystemen mit mindestens fünf Standorten vorhanden sein) und andererseits müssen Sie als Autor entweder über einen Wohnsitz in Deutschland oder die deutsche, schweizerische oder eine EU-Staatsbürgerschaft verfügen. Autoren aus Österreich können sich auch an die Verwertungsgesellschaft Literarer Mechana (www.literar.at) wenden. Die Verwertungsgesellschaft der Schweiz ist ProLitteris (www.prolitteris.ch).

Falls Sie noch Fragen zum VG Wort-Honorar haben, kontaktieren Sie uns gern. Weitere Informationen zur VG Wort finden sie auch im Internet unter www.vgwort.de.

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