Beschreibung
GELEITWORT
Das Bilanzrechtsreformgesetz (BilMoG) weist zwei zentrale Stoßrichtungen auf. Zum einen geht es um Deregulierung in Form von Befreiungen bzw. Erleichterungen von Rechnungslegungspflichten. Zum anderen soll die Aussagekraft des HGB-Abschlusses erhöht und damit für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen als „Antwort auf die International Financial Accounting Standards (IFRS)“ verstanden werden. Im Ergebnis wird eine Annäherung der Rechnungslegung an die IFRS vollzogen, was besonders im Konzernabschluss, aber auch bei vielen konkretisierten Ansatz‑, Bewertungs- und Ausweisregelungen im Einzelabschluss deutlich wird. Da zusätzlich zu beobachten ist, dass die Entwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) die Rechnungslegung nach HGB unter dem Eindruck der neuen Normen noch stärker an die IFRS annähert, sollte künftig auch der (freiwillige) Übergang auf die IFRS vielfach nur noch einen wesentlich kleineren Schritt als bisher darstellen.
Die Annäherung war nur zu erreichen, indem die prinzipienorientierte Rechnungslegung eingeschränkt wurde. So kommt es zu Einschränkungen des Saldierungsverbots sowie des Vorsichts- und des Imparitätsprinzips. Insgesamt könnte die angestrebte erhöhte Aussagekraft von HGB-Abschlüssen durch das BilMoG aus Sicht der Adressaten des Jahresabschlusses verbesserte Einblicksmöglichkeiten bedeuten, wobei jedoch die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wiederbelebten bzw. neu eingeführten Wahlrechte im Bereich der latenten Steuern und der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände ebenso wie das Wahlrecht zur früheren freiwilligen Anwendung der neuen Vorschriften im Vergleich zum Regierungsentwurf einen deutlichen Rückschritt bedeuten. Zudem stellt insbesondere die Umstellungsphase hohe Anforderungen an die Interpretation der Jahresabschlussdaten. Gleichzeitig wird es künftig schwieriger, die Bilanzpolitik des Managements einzuschätzen, da es an klaren Signalen fehlt.
In diesem Kontext zeigt die vorliegende Ausarbeitung auf, wie sich nach der Einführung des BilMoG Relevanzveränderungen der handelsrechtlichen Rechnungslegung ergeben, die als Entscheidungs- und Wertrelevanz verstanden werden können. Damit sind die Ausführungen von großem Interesse für HGB-Anwender (Praktiker in den Unternehmen, Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Finanzanalysten), Adressaten von HGB-Abschlüssen, Studierende, Lehrende sowie weitere Wissenschaftler im Bereich der Accountingforschung und diesen sehr zu empfehlen.
Hamburg, den 24.6.2010
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller