Beschreibung
Mit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 hat der Gesetzgeber das deutsche Insolvenzrecht grundlegend reformiert. Wichtige Reformbestandteile waren u. a. die Einführung des Tatbestands der drohenden Zahlungsunfähigkeit, die Sanierung mittels Insolvenzplan und die Eigenverwaltung. Nach einer generellen Aufarbeitung der Insolvenzthematik beschreibt der Verfasser das Institut der Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument zunächst theoretisch, bevor er die Vor- und Nachteile der Eigenverwaltung dann anhand der bedeutsamen Insolvenzverfahren Kirch Media, Babcock Borsig, Beta Digital und Lloyd Werft in der Praxis untersucht. Mit der Analyse von sechs weiteren großen Insolvenzverfahren (z. B. Grundig, Holzmann) ermittelt er aber auch die Gründe für eine Nichtanwendung der Eigenverwaltung. Abschließend leitet der Autor ein Entscheidungsmodell zur Anwendung der Eigenverwaltung in der Praxis her. Diese interdisziplinäre Arbeit zwischen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften richtet sich nicht nur an Wissenschaftler, sondern an alle Stakeholder eines in der Existenz bedrohten Unternehmens als Hilfestellung zur Entscheidung pro/contra Eigenverwaltung.