Beschreibung
Das Patentrecht ist von enormer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Patenterteilung ordnet die ausschließliche wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit einer Problemlösung dem Patentinhaber zu. Gleichzeitig wird der Gesellschaft mit der Patenterteilung die Möglichkeit der freien Nutzung der Problemlösung entzogen. Die Patenterteilung ist daher ein Verwaltungsakt, der eine Person bevorteilt und potenziell alle anderen belastet. Wie in der vorliegenden Arbeit ausgeführt wird, betrifft die Patenterteilung die Schutzbereiche der Grundrechte aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG. Obwohl sich das Patentrecht im Spannungsfeld dieser Grundrechte befindet, ist der Aspekt des Grundrechtsschutzes im Patentrecht deutlich unterbelichtet. Wirksamer Grundrechtsschutz bedarf zu seiner Verwirklichung Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Der Staat ist aus den materiellen Grundrechten selbst und aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gehalten, Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorzuhalten und einzurichten. Dies gilt auch und besonders für das Patentrecht. Die nachfolgende Untersuchung erarbeitet zunächst den grundrechtlichen Hintergrund und die verfassungsrechtlichen Leitlinien für einen vorläufigen Rechtsschutz gegenüber der Patenterteilung. In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob die bisherige Handhabung der Aussetzungsentscheidung im Verletzungsprozess nach § 148 ZPO den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird. Diesbezüglich wird erläutert, in welchem Rahmen sich eine mit dem Grundgesetz konforme Aussetzungspraxis der Verletzungsgerichte bewegen kann. Die Arbeit soll einen weiteren Beitrag zur verfassungsrechtlichen Betrachtung des Immaterialgüterrechts leisten.