Beschreibung
Obgleich die Rechtsfolgen der Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen in §357 BGB geregelt sind, hat in dieser Vorschrift von deren Inkrafttreten an ein Spannungsverhältnis zwischen der Verweisung aus §357 Abs.1 S.1 auf das gesetzliche Rücktrittsrecht und deren Beschränkung aus §357 Abs.4 bestanden, weil noch unklar bleibt, welche Ansprüche dem Verbraucher und dem Unternehmer eigentlich zustehen. Wie man das Spannungsverhältnis auflöst, betrifft unmittelbar die Rechtslage des Verbrauchers bei der Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts. Der Verfasser versucht, in diesem Spannungsverhältnis einen Ausgleich zu finden, der nicht nur dem Willen des Gesetzgebers, sondern auch dem Gerechtigkeitsprinzip entspricht, weil es dem Verbraucherschutz Rechnung trägt.